E‑Rechnung in Deutsch­land XRech­nung & Co. zwischen Unter­neh­men (B2B)

Die E‑Rech­nungs-Pflicht B2B kommt. Am 01.01.2025 treten die Geset­zes­än­de­run­gen zur Einfüh­rung der verpflich­ten­den E‑Rechnung zwischen Unter­neh­men in Deutsch­land in Kraft.

Bitte beach­ten Sie: PDF ist digi­tal, aber keine E‑Rechnung!

In diesem Beitrag haben wir das Wich­tigste für Sie zusam­men­ge­fasst und geben einen Ausblick, was das bedeutet.

Das Gesetz zur Einfüh­rung der elek­tro­ni­schen Rech­nung in Deutsch­land ist verabschiedet

Update: Bundes­rat hat am 22.03.2024 das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz verab­schie­det. Die Ände­run­gen des §14 UStG zur Einfüh­rung der E‑Rech­nungs-Pflicht in Deutsch­land treten am 01.01.2025 in Kraft.

Was ändert sich bei Rech­nungs­ver­sand und Rechnungseingang?

Die E‑Rechnung hat ab 1. Januar 2025 bei Geschäf­ten zwischen Unter­neh­men (B2B) Vorrang.

Das bedeu­tet:

  • eine Einwil­li­gung des Rech­nungs­emp­fän­gers zur E‑Rechnung ist dann nicht mehr erforderlich,
  • Unter­neh­men werden somit ab dem 1.1.2025 zum Empfang von E‑Rechnungen verpflichtet.

Das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren ist in großen Schrit­ten voran­ge­gan­gen. Nach der Verab­schie­dung im Bundes­tag, hat der Bundes­rat das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz in den Vermitt­lungs­aus­schuss verwiesen.

Die im Vermitt­lungs­ver­fah­ren verein­bar­ten Anpas­sun­gen hatten dabei keinen Einfluss auf die für die Einfüh­rung der E‑Rechnung rele­van­ten Arti­kel. Am 22.03.2024 hat der Bundes­rat dem Wachs­tums­chan­cen­ge­setz zugestimmt. 

Die verpflich­tende Einfüh­rung der E‑Rechnung ist nur eins der vielen Bausteine aus dem “Gesetz zur Stär­kung von Wachs­tums­chan­cen, Inves­ti­tio­nen und Inno­va­tion sowie Steu­er­ver­ein­fa­chung und Steu­er­fair­ness”, dem soge­nann­ten “Wachs­tums­chan­cen­ge­setz”.

Zusätz­lich hängt das ganze Thema E‑Rechnung eng mit der geplan­ten Einfüh­rung eines einheit­li­chen digi­ta­len Steu­er­mel­de­sys­tems zusammen.

Viele nennen das Thema Melde­sys­tem (auch Tax-Report­ing, Conti­nuous Tran­sac­tion Control – CTC oder Clearance) in einem Atem­zug mit der Einfüh­rung der E‑Rech­nungs-Pflicht.

Dieses ist entspre­chend der EU-Vorgabe aller­dings erst für 2028 geplant.

News Ticker:
E‑Rechnung B2B & Steu­er­mel­de­sys­tem in DE

NEXT LIVE UPDATE im Webi­nar:
E‑Rechnung B2B – Update #1 2025

EU – 05.11.: Der Rat “Wirt­schaft und Finan­zen” (ECOFIN) der EU erzielt Eini­gung zu ViDA. Demnach müssen Länder, die bisher noch keine elek­tro­ni­sche Steu­er­mel­dung in nahezu Echt­zeit einge­führt haben, diese bis 2030 unter­stüt­zen. Länder, die diese bereits einge­führt haben, müssen ggf. erfor­der­li­che Anpas­sun­gen bis 2035 sicherstellen.

DE – 15.10.2024: Das Bundes­fi­nanz­mi­nis­te­rium (BMF) erläu­tert konkrete Frage­stel­lun­gen in ihrem fina­len Schrei­ben zur Einfüh­rung der E‑Rechnung B2B in Deutsch­land.

DE – 22.03.2024: Der Bundes­rat hat die Einfüh­rung der E‑Rech­nungs-Pflicht im B2B-Bereich im Rahmen des Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes (WCG) beschlossen.

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle steu­er­pflich­ti­gen Unter­neh­men in Deutsch­land elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen nach EU-Norm EN 16931 empfan­gen – später sogar versen­den – können. Erfah­ren Sie jetzt alles rund um die kommende E‑Rechnungspflicht. Wir haben alle rele­vante Über­gangs­fris­ten, Ausnah­men und Anfor­de­run­gen leicht verständ­lich in unse­rem aktu­el­len Beitrag Gesetz zur E‑Rechnungspflicht in Deutsch­land final verab­schie­det für Sie zusammengefasst.

Wir halten Sie zu den Entwick­lun­gen zur E‑Rechnung und dem Steu­er­mel­de­sys­tem hier auf dem Laufen­den. Bei Rück­fra­gen kontak­tie­ren Sie uns gerne direkt.

EU sagt JA zur zwei­stu­fi­gen Einfüh­rung in Deutschland

1. Schritt: E‑Rech­nungs-Pflicht B2B

Deutsch­land hat expli­zit die Zustim­mung der EU einge­holt, um genau diese zwei Bausteine – im Gegen­satz zu Frank­reich – nach­ein­an­der einfüh­ren zu können.
Das zwei­stu­fige Modell wurde bereits im Rahmen des E‑Rech­nungs-Gipfels 2023 in Berlin als favo­ri­sierte Lösung disku­tiert und am 25.07.2023 von der EU offi­zi­ell geneh­migt (siehe COUNCIL IMPLEMENTING DECISION (EU) 2023/1551 of 25 July 2023).

2. Schritt: Einheit­li­ches elek­tro­ni­sches Steuermeldesystem

Was das elek­tro­ni­sche Melde­sys­tem angeht, ist die EU Takt­ge­ber. 2028 gilt entspre­chend der ViDA-Initia­tive die Melde­pflicht für Geschäfte zwischen Unter­neh­men inner­halb der Euro­päi­schen Union. Ab diesem Zeit­punkt müssen die EU Länder sicher­stel­len, dass die benö­tig­ten Daten an eine zentrale Daten­bank auf Basis der EN 16931 über­mit­telt werden.

B2B E-Rechnungs-Pflicht und Steuermeldesystem: EU sagt JA

EU sagt JA zur zwei­stu­fi­gen Einfüh­rung in Deutschland

B2B E-Rechnungs-Pflicht und Steuermeldesystem: EU sagt JA

1. Schritt: E‑Rech­nungs-Pflicht B2B

Deutsch­land hat expli­zit die Zustim­mung der EU einge­holt, um genau diese zwei Bausteine – im Gegen­satz zu Frank­reich – nach­ein­an­der einfüh­ren zu können.
Das zwei­stu­fige Modell wurde bereits im Rahmen des E‑Rech­nungs-Gipfels 2023 in Berlin als favo­ri­sierte Lösung disku­tiert und am 25.07.2023 von der EU offi­zi­ell geneh­migt (siehe COUNCIL IMPLEMENTING DECISION (EU) 2023/1551 of 25 July 2023).

2. Schritt: Einheit­li­ches elek­tro­ni­sches Steuermeldesystem

Was das elek­tro­ni­sche Melde­sys­tem angeht, ist die EU Takt­ge­ber. 2028 gilt entspre­chend der ViDA-Initia­tive die Melde­pflicht für Geschäfte zwischen Unter­neh­men inner­halb der Euro­päi­schen Union. Ab diesem Zeit­punkt müssen die EU Länder sicher­stel­len, dass die benö­tig­ten Daten an eine zentrale Daten­bank auf Basis der EN 16931 über­mit­telt werden.

Achtung! Eine einfache PDF ist keine E-Rechnung

Was ist laut BMF eine E‑Rechnung?

Das ist im Grunde sehr einfach, denn als Grund­lage dient die EU-Richt­li­nie 2014/55/EU auf deren Basis auch die E‑Rech­nungs-Pflicht für Liefe­ran­ten der öffent­li­chen Hand einge­führt wurde (B2G).

Für B2B-Geschäfte werden als E‑Rechnung auch nur Rech­nun­gen entspre­chend der EU-Norm EN 16931 akzeptiert.

Ohne Verwir­rung stif­ten zu wollen: Aber zusätz­lich muss die jewei­lige Syntax auch noch in der Liste der EU-Richt­li­nie 2014/55/EU aufge­führt sein (ABl. L 133 vom 6. 5. 2014, S. 1). Dazu zählen auf jeden Fall die Formate XRech­nung (ab der Version 2.0) und ZUGFeRD (Profil EN 16931 bzw. XRechnung).

WICHTIG: Ein einfa­ches PDF ist keine E‑Rechnung.

Das Thema haben wir in unse­rem Trug­schluss-Alarm “Was unter­schei­det eine PDF-Rech­nung von einer »echten« E‑Rechnung?” weiter vertieft.

Was ist laut BMF eine E‑Rechnung?

Achtung! Eine einfache PDF ist keine E-Rechnung

Das ist im Grunde sehr einfach, denn als Grund­lage dient die EU-Richt­li­nie 2014/55/EU auf deren Basis auch die E‑Rech­nungs-Pflicht für Liefe­ran­ten der öffent­li­chen Hand einge­führt wurde (B2G).

Für B2B-Geschäfte werden als E‑Rechnung auch nur Rech­nun­gen entspre­chend der EU-Norm EN 16931 akzeptiert.

Ohne Verwir­rung stif­ten zu wollen: Aber zusätz­lich muss die jewei­lige Syntax auch noch in der Liste der EU-Richt­li­nie 2014/55/EU aufge­führt sein (ABl. L 133 vom 6. 5. 2014, S. 1). Dazu zählen auf jeden Fall die Formate XRech­nung (ab der Version 2.0) und ZUGFeRD (Profil EN 16931 bzw. XRechnung).

WICHTIG: Ein einfa­ches PDF ist keine E‑Rechnung.

Das Thema haben wir in unse­rem Trug­schluss-Alarm “Was unter­schei­det eine PDF-Rech­nung von einer »echten« E‑Rechnung?” weiter vertieft.

Welche Ausnah­men gelten für die E‑Rech­nungs-Pflicht?

  1. Rech­nun­gen an Unter­neh­men ande­rer Mitglied­staa­ten der EU
  2. Rech­nun­gen an Endverbraucher
  3. Klein­st­rech­nun­gen unter 250 €
  4. Rech­nun­gen für Fahrausweise

Welche Über­gangs­fris­ten sind für die E‑Rech­nungs-Pflicht B2B vorgesehen?

Über­gangs­frist 1
Sons­tige Rech­nun­gen für 2 Jahre (bis 31.12.2026)

Während der Über­gangs­frist 1 sind zusätz­lich zu den EN 16931-konfor­men E‑Rechnungen folgende Formate zulässig:

  • Papier­rech­nun­gen
  • Elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen abseits der EN‍16931-konfor­men Formate (z.B. einfa­ches PDF)

Alle “sons­ti­gen Rech­nun­gen” in einem ande­ren elek­tro­ni­schen – aber nicht EN‍16931-konfor­men – Format bedür­fen auch in der Über­gangs­frist 1 der Zustim­mung des Rechnungsempfängers.

Für klei­nere Unter­neh­men mit einem Jahres­um­satz in 2026 ≦ 800.000 € gilt eine verlän­gerte Über­gangs­frist 1 bis Ende 2027.

Welches Rech­nungs­for­mat darf bis wann noch einge­setzt werden?

B2B E-Rechnung Übergangsfristen

Abb. Formate und Über­gangs­fris­ten (Versand)

Über­gangs­frist 2
Sons­tige Rech­nun­gen “EDI” 3 Jahre (bis 31.12.2027)

Wenn diese entspre­chend Arti­kel 2 der Empfeh­lung 94/820/EG der Kommis­sion vom 19. Okto­ber 1994 über die recht­li­chen Aspekte des elek­tro­ni­schen Daten­aus­tau­sches (ABl. L 338 vom 28.12.1994, S. 98) über­mit­telt werden.

VORSICHT: Nur mit Zustim­mung des Rechnungsempfängers.

Ohne Über­gangs­frist, unter Einhal­tung der Rahmenbedingungen

EDI und andere elek­tro­ni­sche Formate mit struk­tu­rier­ten Daten (nicht EN 16931 konform) können unter bestimm­ten Voraus­set­zun­gen auch über den 01.01.2028 hinaus verwen­det werden. Das Stich­wort lautet hier inter­ope­ra­bel mit der EU-Norm EN 16931.

Sind EDI und andere Formate mit struk­tu­rier­ten Daten, die nicht der EU-Norm EN 16931 entspre­chen jetzt doch zulässig?

Ja, unter Einhal­tung gewis­ser Vorga­ben, können diese Formate noch einge­setzt werden.

Dabei müssen Sie folgende Punkte beachten:

  1. Die Rech­nung muss alle vom Gesetz (nach EN 16931) gefor­der­ten Anga­ben enthalten.
  2. Das Format muss auf Basis der EU-Norm EN 16931 inter­ope­ra­bel sein.
  3. Es Bedarf für diesen Weg der Zustim­mung des Rechnungsempfängers.

Im Unter­schied zu den EN 16931-konfor­men Forma­ten müssen hier Reihen­folge, Struk­tur, zuläs­sige Werte u.ä. nicht direkt in der EN 16931-konfor­men Art und Weise vorlie­gen. Diese Aufgabe kann über ein Stück Soft­ware – ein soge­nann­tes Mapping – erfolgen.

Für uns ist genau diese Aufgabe Teil unse­res Tages­ge­schäfts. Als Dienst­leis­ter helfen wir dabei eine zuver­läs­sige und sichere Brücke zwischen Ihren Syste­men und dem Rech­nungs­emp­fän­ger zu bilden.

Was wird aus der Papierrechnung?

Im Bereich der Geschäfte zwischen Unter­neh­men, also Busi­ness-to-Busi­ness (B2B), rückt das Ende der Papier­rech­nung immer näher.
Nach dem aktu­el­len Vorschlag des Bundes­mi­nis­te­ri­ums der Finan­zen bekommt ab 1.1.2025 die E‑Rechnung Vorrang. Die Papier­rech­nung wird dann in der Über­gangs­frist 1 noch für zwei Jahre zuläs­sig sein. Nur Unter­neh­men mit einem Jahres­um­satz in 2026 ≦ 800.000 bekom­men beim Versand noch eine Schon­frist bis Ende 2027.

Wir sehen aller­dings auch bei denje­ni­gen unse­ren Kunden, die glei­cher­ma­ßen E‑Rechnungen – als XRech­nung oder ZUGFeRD – wie gedruckte Rech­nun­gen per Post über uns versen­den, dass der Trend klar in Rich­tung E‑Rechnung geht. Die Zahlen spre­chen für sich, denn wir versen­den für unsere Kunden seit dem ersten Quar­tal 2023 mehr E‑Rechnungen als Papier­rech­nun­gen. Eine Trend­wende ist defi­ni­tiv eingetreten.

Nicht verwun­der­lich, dass der Markt einen massi­ven Rück­gang an Papier­rech­nun­gen erwar­tet. Die Entwick­lung hin zur E‑Rechnung wird natür­lich auch den Rech­nungs­ein­gang beein­flus­sen. Hier wird der Haupt­fo­kus nicht mehr auf dem Ausle­sen der Daten liegen, sondern auf der opti­ma­len Auto­ma­ti­sie­rung der anschlie­ßen­den Prozess-Schritte. Dazu gehö­ren: Abgleich mit Bestel­lun­gen und Liefer­schei­nen, Geneh­mi­gungs­work­flow, Archi­vie­rung und im Ideal­fall: die Dunkelverbuchung.

Wann wird das Gesetz zur E‑Rech­nungs-Pflicht B2B verabschiedet?

Update: Das Gesetz wurde final am 22.03.2024 verab­schie­det. Hier folgt also ein Blick in das Gesetzgebungsverfahren.

Zuge­ge­be­ner­ma­ßen konn­ten wir nicht sagen, wann das Gesetz verab­schie­det wird. Aber wir haben Ihnen einen Einblick gege­ben, was die nächs­ten Schritte bis zur Verab­schie­dung des Geset­zes waren.

Wie der Verband elek­tro­ni­sche Rech­nung (VeR) im Rahmen eines Gesprächs mit dem BMF erfah­ren hatte, sah der Wunsch­zeit­plan des Bundes­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums eine Verab­schie­dung Ende 2023 bzw. Anfang 2024 vor. 

Und so sieht der aktu­elle Stand der Dinge aus:

 

  • bis 25.07.2023: Anhö­rung der Verbände (abge­schlos­sen)
  • August 2023: Kabi­nett­s­ab­stim­mung und Regie­rungs­ent­wurf (abge­schlos­sen)
  • 12. Okto­ber 2023: Bundes­tag (Erste Lesung) auf Basis des Gesetz­ent­wurfs (abge­schlos­sen)
  • 06. Novem­ber 2023: Anhö­rung im Finanz­aus­schuss (abge­schlos­sen)
  • 17. Novem­ber: Bundes­tag (Zweite und dritte Lesung) (abge­schlos­sen)
  • 24. Novem­ber: Betei­li­gung des Bundes­rat (abge­schlos­sen)
  • 21. Februar 2024: Vermitt­lungs­aus­schuss beschließt Kompro­miss (abge­schlos­sen) 
  • 22.03.2024: Bundes­rat verab­schie­det final das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz (abge­schlos­sen)

Die Geset­zes­än­de­run­gen zur Einfüh­rung der Elek­tro­ni­schen Rech­nung in Deutsch­land ist Teil eines großen Geset­zes­pa­kets – dem Wachstumschancengesetz.

Jetzt ist es klar: 

Das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz wurde am 22.03.2024 final vom Bundes­rat verab­schie­det. Damit treten die darin enthal­te­nen Arti­kel 23 und 24 zur Einfüh­rung der elek­tro­ni­schen Rech­nung zwischen deut­schen Unter­neh­men am 01.01.2025 in Kraft. Eine über­sicht­li­che Zusam­men­fas­sung der gelten­den Rege­lun­gen finden Sie in unse­rem aktu­el­len Beitrag Gesetz zur E‑Rechnungspflicht in Deutsch­land final verab­schie­det.

Wunschfahrplan des BMF (Bundesministeriums der Finanzen) zur Gesetzesänderung
Aktuelles Webinar E-Rechnungspflicht

Fragen oder Diskus­si­ons­be­darf zur E‑Rechnung B2B?

Bei Fragen zu den aktu­el­len Entwick­lun­gen verein­ba­ren Sie einfach einen passen­den Gesprächs­ter­min mit Tim Roßky (Geschäfts­füh­rer Cegedim e‑Business GmbH und Mitglied im Vorstand des Verband elek­tro­ni­sche Rech­nung) oder kommen Sie einfach zum nächs­ten Live-Webi­nar.

Wir blei­ben für Sie dran und infor­mie­ren Sie über jeden weite­ren Schritt hier, auf Linke­dIn und im nächs­ten Webi­nar.

  • Zum Fort­schritt bis zur Verab­schie­dung des neuen Geset­zes zur E‑Rech­nungs-Pflicht in Deutschland,
  • zu allen Themen rund um das geplante einheit­li­che elek­tro­ni­sche Steu­er­mel­de­sys­tem und
  • wie Sie den Umstieg auf die E‑Rechnung erfolg­reich meistern.

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Aktuelles Webinar 5 Schritte

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  • zu allen Themen rund um das geplante einheit­li­che elek­tro­ni­sche Steu­er­mel­de­sys­tem und
  • wie Sie den Umstieg auf die E‑Rechnung erfolg­reich meistern.

Die wich­tigs­ten Fragen zu XRech­nung & Co. 

Sie haben eine konkrete Frage zur elek­tro­ni­schen Rech­nungs­stel­lung in Deutschland?

Nach der Zustim­mung zum Wachs­tums­chan­cen­ge­setz durch den Bundes­rat, haben wir alle wich­ti­gen Eckpunkte zur Geset­zes­än­de­run­gen rund um die Einfüh­rung der E‑Rech­nungs-Pflicht in unse­rem Beitrag Gesetz zur E‑Rechnungspflicht in Deutsch­land final verab­schie­det zusammengetragen.

Suchen Sie die Antwort auf Ihre Frage vergeb­lich? Dann nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf und lassen uns Ihre Frage direkt zukommen. 

Was ist eine „echte“ E‑Rechnung?

Eine elek­tro­ni­sche Rech­nung besteht aus struk­tu­rier­ten Rech­nungs­da­ten, die maschi­nell verar­bei­tet werden können. Ein einfa­ches PDF-Doku­ment ohne entspre­chen­den XML-Daten­satz stellt damit keine gültige Zahlungs­auf­for­de­rung mehr dar. Auch dann nicht, wenn die PDF-Rech­nung komplett digi­tal, z.B. per E‑Mail an den Rech­nungs­emp­fän­ger über­mit­telt wird.

Wer ist zur E‑Rechnung verpflichtet?

Alle Rech­nungs­emp­fän­ger der öffent­li­chen Hand müssen seit April 2020 in der Lage sein, elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen zu empfangen.

Inzwi­schen sind zudem alle Geschäfts­part­ner von Rechnungsempfängern

  • des Bundes,
  • der Freien Hanse­stadt Bremen,
  • der Hanse­stadt Hamburg,
  • des Saar­lan­des und an die öffent­li­che Hand in den Bundesländern
  • Nieder­sach­sen,
  • Baden-Würt­tem­berg und
  • Meck­len­burg-Vorpom­mern,

dazu verpflich­tet, ihre Rech­nun­gen in der gefor­der­ten elek­tro­ni­schen Form zu stel­len. Verein­zelte Abneh­mer auf Landes- und kommu­na­ler Ebene verlan­gen von ihren Liefe­ran­ten erst später eine (echte) E‑Rechnung. Zusätz­lich ist eine Pflicht in Hessen (ab dem 18.04.24) sowie Rhein­land-Pfalz (ab dem 01.01.24) vorge­se­hen. Aller­dings gibt es auch Rege­lun­gen wie z.B. in NRW, bei denen der Rech­nungs­ver­sen­der eine Pflicht zur Einlie­fe­rung von Rech­nun­gen als E‑Rechnung im Zuge der Auftrags­ver­gabe fest­le­gen kann.

Teil 2 der E‑Rech­nungs-Pflicht: B2B

Die EU hat der getrenn­ten Einfüh­rung der E‑Rechnung und einem einheit­li­chen elek­tro­ni­schen Steu­er­mel­de­sys­tem zuge­stimmt. Das ist die Grund­lage für die aktu­el­len Entwick­lun­gen rund um die E‑Rech­nungs-Pflicht (B2B) für inner­deut­sche Geschäfts­trans­ak­tio­nen zwischen Unternehmen.

 

Was ist die XRechnung?

Bei der XRech­nung handelt es sich um ein seman­ti­sches Daten­mo­dell, mit dem sich elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen an die deut­sche Verwal­tung gemäß den Vorga­ben der euro­päi­schen Normie­rungs­be­hörde CEN versen­den lassen. Die XRech­nung stellt damit eine natio­nale Vari­ante der EU-Norm EN 16931 dar, eine so genannte Core Invoice Usage Speci­fi­ca­tion (CIUS).

Wie passen XRech­nung und GoBD zusammen?

Die Grund­sätze zur ordnungs­mä­ßi­gen Führung und Aufbe­wah­rung von Büchern, Aufzeich­nun­gen und Unter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form sowie zum Daten­zu­griff (GoBD) enthal­ten unter ande­rem Vorga­ben dazu, welche Rech­nungs­in­halte auch beim E‑Rechnungsaustausch zu archi­vie­ren sind. Mit einem erfah­re­nen Dienst­leis­ter wie Cegedim e‑Business ist aber auch das Archi­vie­ren von XRech­nung & Co. kein Problem!

Was ist der Unter­schied zwischen XRech­nung und ZUGFeRD 2.0?

Der Haupt­un­ter­schied zwischen den beiden Vari­an­ten ist im wahrs­ten Sinne des Wortes offen­sicht­lich: Denn während es sich bei einer E‑Rechnung im Stan­dard XRech­nung um einen reinen Daten­satz handelt, besteht eine Rech­nung im Stan­dard ZUGFeRD 2.0 aus einem Daten­satz und einem soge­nann­ten Sicht­do­ku­ment in Form eines PDF. Den euro­päi­schen Vorga­ben entspre­chen aber grund­sätz­lich beide Standards.

Was muss das XRech­nungs-Format enthal­ten bzw. die EN 16931-konforme Rechnung?

Für Geschäfts­part­ner der öffent­li­chen Hand, die Ihre Rech­nung als XRech­nung liefern müssen oder wollen, werden neben den umsatz­steu­er­recht­li­chen Rech­nungs­be­stand­tei­len zusätz­lich folgende Anga­ben gefordert:

  1. Eine Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer, meist in Form der Leitweg-ID
  2. die Bank­ver­bin­dungs­da­ten
  3. die Zahlungs­be­din­gun­gen
  4. die E‑Mail-Adresse des Rech­nungs­stel­lers bzw. Rech­nungs­sen­ders, manch­mal auch De-Mail-Adresse

Folgende Anga­ben müssen je nach ERechV eben­falls enthal­ten sein, wenn diese dem Rech­nung­s­tel­ler im Rahmen der Beauf­tra­gung über­mit­telt wurden:

  1. die Liefe­ran­ten­num­mer,
  2. eine Bestell­num­mer und
  3. in selte­nen Fällen noch ein Akten­zei­chen oder eine Kosten­stelle, sofern vorhanden.

Je nach Rech­nungs­emp­fän­ger kann es vor allem in Bezug auf die gefor­derte Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer abwei­chende Rege­lun­gen geben. Bitte entneh­men Sie diese daher der gülti­gen ERechV des Bundes bzw. Bundes­lan­des oder stim­men Sie dies ab.

Wo erhalte ich noch mehr Infor­ma­tio­nen zur XRechnung?

Wie Sie selbst schnell und einfach in der Lage sind, elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen – opti­ma­ler­weise sogar aus Ihrem bestehen­den ERP System heraus – in allen gängi­gen Forma­ten zu versen­den und zu empfan­gen, erfah­ren Sie auf unse­rer Seite zum eBeleg Service – Ausgang. Weitere Infor­ma­tio­nen zum Stand der XRech­nung in den verschie­de­nen Bundes­län­dern finden Sie in unse­rem Update zur Imple­men­tie­rung auf Länder­ebene bzw. beim Verband elek­tro­ni­sche Rech­nung (VeR) über­sicht­lich anhand einer inter­ak­ti­ven Karte zusam­men­ge­stellt. Weitere Infor­ma­tio­nen zum ZRE und den dazu nöti­gen Voraus­set­zun­gen stehen auf bund.de für Sie bereit.

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Update E‑Rech­­nungs-Pflicht B2B: Erfah­ren Sie in unse­rem LIVE-Speed Dating alles Wich­tige und stel­len Sie Ihre indi­vi­du­el­len Fragen. 

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5 Schritte zur Dunkelverbuchung

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In unse­rem LIVE-Webi­­nar ging es um die Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung des Beleg­ein­gangs, bis hin zur Dunkel­ver­bu­chung. LIVE-Termin verpasst? Einfach kosten­lo­ses Erst­ge­spräch vereinbaren.

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Was folgt aus ViDA in Deutsch­land? Was bedeu­tet es für die E‑Rechnung?

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Diskus­si­ons­vor­schlag des Bundes­mi­nis­te­ri­ums der Finan­zen zur E‑Rech­­nungs-Pflicht B2B und dem geplan­ten einheit­li­chen Steuer-Meldesystem

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Ergeb­nisse aus dem Projekt ViDA auf Ebene der EU

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Was wurde auf Ebene der EU zu VAT in the Digi­tal Age & Tax-Repor­t­ing bekannt­ge­ge­ben? Was bedeu­tet das für Deutsch­land in Puncto E‑Rechnung und einheit­li­ches Steuermeldesystem?

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Italien fordert elek­tro­ni­sche Rech­nung zentral über die SdI

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Was steckt hinter der E‑Rech­­nungs-Pflicht in Italien und was bedeu­tet das für inter­na­tio­nale Geschäfte?

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XRech­nung versen­den und empfan­gen, aber wie?

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XRech­nungs Soft­ware gesucht? Müssen oder wollen Sie eine passende Lösung finden, um XRech­nun­gen zu versen­den bzw. zu empfan­gen? Wir zeigen Ihnen …

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Was ist die Leit­weg-ID in der XRechnung?

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Aktu­el­les vom E‑Rech­nungs-Gipfel

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IFAT 2022

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Auf der IFAT-2022 für Sie vor Ort zum Thema E‑Rechnung, XRech­nung etc. für ENWIS / MS Dyna­mics auf dem Stand der tegos Rosenheim

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Gehalts­ab­rech­nun­gen Einfach. Sicher. Digital.

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Gehalts­ab­rech­nung: Falzen, eintü­ten, vertei­len oder zur Post brin­gen. Was wäre, wenn alles digi­tal auf Knopf­druck ginge? Jetzt Webi­­nar-Aufzeich­­nung anfragen!

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Schritt 3: In System­land­schaft einordnen

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