Mit der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen hat die Europäische Union den Grundstein für den einheitlichen elektronischen Rechnungsaustausch mit der öffentlichen Verwaltung überall in Europa gelegt. In Deutschland haben sowohl der Bund als auch die Länder die EU-Vorgaben im Rahmen eigener E‑Rechnungsgesetzte und E‑Rechnungsverordnungen umgesetzt. Diese bildet heute auch die Basis für die E‑Rechnungspflicht zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland.