Mit der Richt­li­nie 2014/55/EU über die elek­tro­ni­sche Rech­nungs­stel­lung bei öffent­li­chen Aufträ­gen hat die Euro­päi­sche Union den Grund­stein für den einheit­li­chen elek­tro­ni­schen Rech­nungs­aus­tausch mit der öffent­li­chen Verwal­tung über­all in Europa gelegt. In Deutsch­land haben sowohl der Bund als auch die Länder die EU-Vorga­ben im Rahmen eige­ner E‑Rechnungsgesetzte und E‑Rechnungsverordnungen umge­setzt. Diese bildet heute auch die Basis für die E‑Rechnungspflicht zwischen Unter­neh­men (B2B) in Deutschland.