Das E‑Rechnungsgesetz des Bundes wurde am 10.04.2017 im Bundes­ge­setz­blatt veröf­fent­licht und markierte den deut­schen “Start­schuss” zur Einfüh­rung der elek­tro­ni­schen Rech­nung durch die öffent­li­che Verwal­tung. Es über­führt die Vorga­ben der EU-Richt­li­nie 2014/55/EU in (bundes-)deutsches Recht und war Grund­lage für die E‑Rech-VO des Bundes, wonach alle Liefe­ran­ten des Bundes ab 27. Novem­ber 2020 dazu verpflich­tet sind, ihre Rech­nun­gen an den Bund ausschließ­lich elek­tro­nisch zu stel­len. Inzwi­schen verfü­gen auch die meis­ten Bundes­län­der über ein E‑Rechnungsgesetz und eine darauf aufbau­ende Verordnung.