Das E‑Rechnungsgesetz des Bundes wurde am 10.04.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und markierte den deutschen “Startschuss” zur Einführung der elektronischen Rechnung durch die öffentliche Verwaltung. Es überführt die Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/55/EU in (bundes-)deutsches Recht und war Grundlage für die E‑Rech-VO des Bundes, wonach alle Lieferanten des Bundes ab 27. November 2020 dazu verpflichtet sind, ihre Rechnungen an den Bund ausschließlich elektronisch zu stellen. Inzwischen verfügen auch die meisten Bundesländer über ein E‑Rechnungsgesetz und eine darauf aufbauende Verordnung.