EU Richt­li­nie 2014/55/EU

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Mit der Richt­li­nie 2014/55/EU über die elek­tro­ni­sche Rech­nungs­stel­lung bei öffent­li­chen Aufträ­gen hat die Euro­päi­sche Union den Grund­stein für den einheit­li­chen elek­tro­ni­schen Rech­nungs­aus­tausch mit der öffent­li­chen Verwal­tung über­all in Europa gelegt.

In Deutsch­land haben sowohl der Bund als auch die Länder die EU-Vorga­ben im Rahmen eige­ner E‑Rechnungsgesetzte und E‑Rechnungsverordnungen umge­setzt. Zusätz­lich bildet die EU Richt­li­nie heute die Basis für die Einfüh­rung der E‑Rechnungspflicht zwischen Unter­neh­men (B2B) in Deutschland.

  • Schritt 1: E‑Rechnung an die öffent­li­che Hand für Bund + Länder = B2G
  • Schritt 2: Einfüh­rung der E‑Rechnung zwischen Unter­neh­men = B2B
  • Schritt 3: Einfüh­rung der einheit­li­chen elek­tro­ni­schen Steu­er­mel­dung in nahezu Echt­zeit = E‑Reporting
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