Mit der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen hat die Europäische Union den Grundstein für den einheitlichen elektronischen Rechnungsaustausch mit der öffentlichen Verwaltung überall in Europa gelegt.
In Deutschland haben sowohl der Bund als auch die Länder die EU-Vorgaben im Rahmen eigener E‑Rechnungsgesetzte und E‑Rechnungsverordnungen umgesetzt. Zusätzlich bildet die EU Richtlinie heute die Basis für die Einführung der E‑Rechnungspflicht zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland.
- Schritt 1: E‑Rechnung an die öffentliche Hand für Bund + Länder = B2G
- Schritt 2: Einführung der E‑Rechnung zwischen Unternehmen = B2B
- Schritt 3: Einführung der einheitlichen elektronischen Steuermeldung in nahezu Echtzeit = E‑Reporting