Auf Basis der Richt­li­nie 2014/55/EU über die elek­tro­ni­sche Rech­nungs­stel­lung bei öffent­li­chen Aufträ­gen wurden in Deutsch­land zahl­rei­che E‑Rechnungsgesetze auf Bundes- und Landes­ebene verab­schie­det. Spricht man heute von der E‑Rech­nungs-Verord­nung, meint man meist die E‑Rech‑V des Bundes bzw. jewei­li­gen Bundes­lan­des. Diese setzt jeweils die laut EU-Richt­li­nie gefor­derte elek­tro­ni­sche Rech­nung im Austausch mit der öffent­li­chen Hand – B2G – um.