Auf Basis der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen wurden in Deutschland zahlreiche E‑Rechnungsgesetze auf Bundes- und Landesebene verabschiedet. Spricht man heute von der E‑Rechnungs-Verordnung, meint man meist die E‑Rech‑V des Bundes bzw. jeweiligen Bundeslandes. Diese setzt jeweils die laut EU-Richtlinie geforderte elektronische Rechnung im Austausch mit der öffentlichen Hand – B2G – um.